Hinweise zu Elektro- und Elektronik-Altgeräten



Allgemeine Informationen


Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als Altgeräte bezeichnet. Die nachfolgenden Hinweise richten sich an private Haushalte, die Elektro- und/ oder Elektronikgeräte nutzen.


Als Hersteller der Elektro- und Elektronikgeräte sind wir laut ElektroG nach WEEE-Richtlinie 2012/19/EU mit einer Marke und einer Geräteart bei der Stiftung EAR unter der WEEE-Registrierungs­nummer DE 12285389 registriert.


Als Vertreiber sind wird nach Vorschrift des § 17 Abs. 2 ElektroG  nicht zur Rücknahme von Altgeräten verpflichtet. Wir möchten Sie aber trotzdem über den Umgang mit Elektro- und Elektronikgeräten informieren.



Entsorgung von Altgeräten


Altgeräte gehören nicht in den Hausmüll, sondern in spezielle Sammel- und Rückgabesysteme. Besitzer sind dazu verpflichtet diese bei den Sammelstellen (Wertstoffhöfe, Recyclinghöfe, usw.) der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger abgeben. Altgeräte dürfen nicht als unsortierter Siedlungsabfall beseitigt werden.



Batterien und Akkus in Altgeräten


Batterien und Akkus, die in Geräten nicht fest verbaut sind, müssen vor der Abgabe des Altgeräts entnommen und später getrennt entsorgt werden. Dies gilt nicht, soweit die Altgeräte im Rahmen der Optierung bei öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern abgegeben und dort zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwendung von anderen Altgeräten separiert werden.



Personenbezogene Daten in Altgeräten


Altgeräte enthalten häufig sensible personenbezogene Daten. Bitte achten Sie in Ihrem eigenen Interesse vor der Abgabe der Altgeräte darauf, alle auf den Altgeräten vorhandenen persönlichen oder sensiblen Daten zu löschen.



Das Symbol „durchgestrichene Mülltonne“


Die „durchgestrichene Mülltonne“ auf den Elektro- und Elektronikgeräten weist darauf hin, dass Altgeräte nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen, sondern getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen sind.

 

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